Gastaufnahmebedingungen eines Gastaufnahmevertrages

der Südwestpfalz Touristik e.V., die Zentrum Pfälzerwald Touristik sowie das Touristikbüro des Landkreises Kaiserslautern. Diese sind bei Zimmerbuchungen keine Veranstalter im Sinne des § 651a BGB.

Aus einer Zimmerbestellung, auch in Verbindung eines Pauschalangebotes, mit dem Abschluss des sogenannten „Gastaufnahmevertrages“, ergeben sich Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das die Ferienwohnung, bzw. ein Pauschalangebot bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, z.B. am Tag der Vermietung vor Ort, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner – also Gast und Gastgeber – zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastgeber verpflichtet sich, bei Nichtbereithaltung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz, maximal in voller Höhe des seitens des Gastgeber nicht erfüllten Vertragswertes zu leisten.

Der Gast verpflichtet sich, auch bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparte Aufwendungen, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu  bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschl. aller Nebenkosten) jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben, wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

1. bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
2. bei Übernachtung/Frühstück 80 %

Desweiteren optionieren wir unseren Gästen eine freiwillige Staffelung der s.g. Leerbettgebühren bei Stornierung unter Berücksichtigung von Stornierungsfristen wie sie in unserem Feriengebiet praktiziert werden, bzw. von Reiseveranstaltern empfohlen werden:

bis zum 46. Tag vor Reiseantritt:  50 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt:  70 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt:  80 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt bis zu Tage des Reiseantritt bzw. Nichtantritt der Reise:  90 % des Reisepreises*.

Der Vermieter verpflichtet sich, ab bestätigtem Eingang der Stornierung die Wohnung zur weiteren Vermietung frei zu geben.  Dabei erzielte Mieterträge werdem dem restlich schuldigen Reisepreis* des Stornierenden angerechnet.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen unseren Gästen grundsätzlich den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von Krankheit etc. das bestellte Quartier nicht belegt und dem Gast wegen Nichterfüllung des Mietvertrages Leerbettgebühr in Rechnung gestellt wird.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

Quelle: Südwestpfalz Touristik e.V., Pirmasens

Diesen Auszug sowie weitere Informationen können Sie hier anfordern: suedwestpfalz-touristik.de

 

 

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